Das Rampf-Haus

Ihr Traum vom Eigenheim

Wir bauen individuell nach Ihren Wünschen Häuser in massiver Bauweise. In sorgfältiger Planung verwirklichen wir gemeinsam mit Ihnen als Bauherren und/ oder Ihrem Architekten Ihr privates Wohnbau-Projekt. Von den Erdarbeiten, Rohbauarbeiten bis hin zu allen Ausbaugewerken legen wir bei der Ausführung besonderen Wert auf einen hohen Qualitätsstandard und Termintreue und stehen Ihnen als zuverlässiger Baupartner beratend zur Seite.

Stadtvilla

Dieser moderne Haustyp bietet ein optimales Raumangebot auch fürs kleine Grundstück. Der geradlinige Schnitt ermöglicht eine klare Grundrissgestaltung und zugleich ein gemütliches Zuhause.
Sie agieren als Bauherr*in und wir verantworten und bauen Ihr Massivhaus als zuverlässiger Vertragspartner, der die einzelnen Gewerke an die Subunternehmer*innen vergibt und diese optimal koordiniert.
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1 ½ Geschoss

Wir machen Ihren Traum vom eigenen Haus wahr. Dabei stehen Ihre Wünsche und Zufriedenheit an höchster Stelle.Genießen Sie die Vorteile eines erfahrenen und soliden Unternehmens mit Ihrer/Ihrem persönlichen Bauleiter*in, unserer Festpreisgarantie sowie unserer über 30-jährigen Erfahrung als Hausbau-Experte.

Bungalow

Wohnen auf einer Ebene – mit vielen verschiedenen Grundrissmöglichkeiten ist dieser Bautyp kinderfreundlich und zugleich barrierearm für das Leben im Alter.Wir planen und bauen ihr individuelles Haus nach Ihren persönlichen Wünschen und Vorstellungen.

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Die Rampf-Haus-Referenzen

Wie sieht ein typischer Projektablauf aus?

Sie haben sich entschlossen, mit uns zu bauen. Wir möchten Ihnen zunächst einen Plan an die Hand geben, der es ihnen ermöglicht, bestimmte Abläufe und Planungsschritte zu verfolgen und für Sie verständlicher zu machen.

Erstgespräch mit Herrn Rampf
In diesem Gespräch werden grundsätzlich Fragen des Planungs- und Bauablaufes geklärt. Dazu gehört u.a. eine Grobkalkulation ihres geplanten Wohnhauses. Das ermöglicht Ihnen bereits vor dem Entwurfsgespräch mit unserer Architektin Frau Chaplar eine Entscheidung hinsichtlich der Größe (m² Wohnfläche) ihres Hauses und auch über die Art der Beheizung ihres Wohnhauses oder die Badgestaltung, Fenstergestaltung und ähnliches zu treffen.
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Architektengespräch
In der Vorbereitung auf dieses Gespräch sollten überdacht und dann mitgebracht werden
  • Grobkonzept des Grundrisses ihres geplanten Hauses: welche Räume werden benötigt und sind in welcher Größe gewünscht?
  • Flurkarte Ihres Grundstücks
  • eventuell Bebauungsplan, in dem sich ihr Grundstück befindet
Das Architektengespräch gliedert sich in zwei Abschnitte:
  • Besprechung des Grundrisses in Bezug zum Grundstück (Einordnung der Räume entsprechend der Himmelsrichtung und eines eventuellen Bebauungsplanes)
  • Besprechung der Ausstattung des Wohnhauses anhand eines Fragebogens
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Erarbeitung des Entwurfs
Dieser Entwurf wird Ihnen ca. zwei bis drei Wochen nach dem Planungsgespräch per Post zugeschickt.
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Kostenangebot
Falls der Entwurf ihres Wohnhauses grundsätzlich ihren Vorstellungen entspricht, bitten wir um Rückmeldung. Die Pläne werden dann an unsere Kostenplanung übergeben. Die Zusendung des Angebotes erfolgt ca. nach zwei Wochen per E-Mail oder per Post. Nach Erhalt des Kostenangebots können Änderungswünsche anschließend persönlich, telefonisch oder per E-Mail mit Herrn Rampf besprochen werden und das Kostenangebot dementsprechend angepasst werden. Wenn jedoch dieser kostenlose Entwurf noch nicht ihren Vorstellungen entspricht oder Sie zwischenzeitlich andere Wünsche haben, unterbreiten wir ihnen ein Angebot für einen 2. Entwurf, wobei diese Kosten bei tatsächlicher Vertragsunterzeichnung nicht anfallen.
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Baubeschreibung und Bauwerksvertrag
Nachdem das detaillierte Kostenangebot besprochen wurde, werden anschließend der Bauvertrag und die Baubeschreibung im Entwurf erstellt.
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Was können die Bauherrinnen und Bauherren schon in Vorbereitung auf den Bauantrag tun?
  • Einholung einer Altlastenauskunft bei der zuständigen unteren Abfallbehörde des entsprechenden Landkreises
  • Einholung einer Leitungsauskunft bei den entsprechenden Ver- und Entsorgungsunternehmen für:
    • Trinkwasser
    • Abwasser
    • Elektro
    • Gas (entfällt bei Nutzung einer Wärmepumpe oder anderer Heizungsart)
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Die Entscheidung ist gefallen - Auftrag ist erteilt….. wie geht es weiter?
Nach Vertragsunterzeichnung besteht ein 14- tägiges Rücktrittsrecht. Für die Erstellung des Bauantrages ist ein amtlicher Lageplan erforderlich. Wir können Ihnen bei der Auswahl eines zugelassenen Vermessungsbüros behilflich sein.
7.1 Vor-Ort-Termin
Mit dem amtlichen Lageplan findet dann der Vor-Ort-Termin statt. Dort werden unter anderem folgende Fragen geklärt:
  • Gibt es noch Änderungen zum Grundriss?
  • In welcher Lage- und Höhe im Bezug zur Straße soll das Wohnhaus geplant werden?
7.2 Erarbeitung des Bauantrages
  • Nach Fertigstellung der Planzeichnungen werden ihnen die Zeichnungen per E-Mail noch einmal zugeschickt.
  • Nach Ihrer Bestätigung oder eventuellen Korrekturen werden die Unterlagen zum Vermessungsbüro für den Projekteintrag geschickt. In dieser Zeit wird auch die Baugrunduntersuchung ihres Grundstückes durchgeführt. Diese ist u.a. für die statische Berechnung des Gebäudes erforderlich. Des Weiteren wird der Energiepass erarbeitet.
  • Dann erfolgt in unserem Büro die Unterzeichnung aller Pläne und Anträge.
  • Die Bauantragsunterlagen werden drei Malin Papierformat und auch digital verschickt.
7.3 Warten auf die Baugenehmigung
  • Die Planungsunterlagen werden nun in unser betriebliches System eingepflegt.
  • Sie erhalten dann eine Liste unserer Subunternehmer, mit welchen Sie Termine zur Bemusterung absprechen.
  • Durch unser Unternehmen werden für Sie die Anträge auf eine Hausnummer sowie die Anträge für Trinkwasser, Abwasser, Gas, Elektro und Telefon zur Weiterleitung vorbereitet.
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Die Baugenehmigung ist erteilt
Jetzt kann es losgehen. Sie führen ein erstes Gespräch in unseren Büroräumen mit ihrem zuständigen Bauleiter. Er wird alle ihre Fragen zur Bauausführung beantworten.
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Für unentschlossene Bauherren besteht auch die Möglichkeit, mit einem Planungsauftrag zu starten. Der Auftrag zur Erstellung der Bauantragsunterlagen verliert seine Gültigkeit, sobald ein Bauvertrag abgeschlossen wird.

Die Reihenfolge des Ablaufes ändert sich wie folgt: 1. / 2. / 3. / 7. / 4. / 5. / 8.